Jobs in Australien - Arbeiten Down Under

Arbeiten/ Rechtliche Bestimmungen

Australische Sozialleistungen, Steuern und Co.

Sozialleistungen, wie bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlte Überstunden, sind in europäischen Unternehmen nahezu selbstverständlich. In Australien aber keineswegs. Angestellte in australischen Firmen müssen solche Angelegenheiten mit ihrem Arbeitgeber aushandeln. In der Regel haben Arbeitnehmer in Down Under weniger Urlaubstage im Vergleich zu Deutschland. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen sind auch die Kündigungsfristen zum Teil wesentlich kürzer. Für einige Arbeitsverhältnisse gibt es sogar gar keinen Kündigungsschutz.
Interessant für alle Angestellten, die auswandern wollen: Seit 2003 gibt es ein Abkommen zwischen Australien und Deutschland, dass in Deutschland und Australien erworbene Rentenansprüche zukünftig zusammengerechnet werden.

Einkommenssteuer

Jeder, der in Australien arbeitet, muss Einkommenssteuern zahlen. Auch Mini-Jobber müssen beim Finanzamt vor Ort eine Steuernummer beantragen. Die Steuern werden dann automatisch vom Gehalt abgezogen und vom Unternehmen ans Finanzamt abgeführt. Die Steuersätze sind dabei je nach Einkommen gestaffelt.
Geringe Einkommen sind in der Regel steuerfrei.

Krankenversicherung

Die staatliche Krankenversicherung Australiens MEDICARE steht allen australischen Bürgern sowie aufenthaltsberechtigten Personen zu. MEDICARE umfasst allerdings nur Leistungen zur medizinischen Grundversorgung - Zahnarztbesuche, Sehhilfen, Krankentransporte etc. sind im Versicherungspaket nicht enthalten. Es ist in jedem Fall ratsam, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Viele Versicherungen, die international organisiert sind, bieten auch speziell Pakete für Australien-Auswanderer an.

Sozialversicherung

Das soziale System in Australien wird durch Steuern finanziert. Separat zu zahlende Sozialversicherungsbeiträge gibt es in Down Under nicht.
Doch nicht jeder der in Australien Steuern zahlt, ist sozialversichert. Sozialleistungen (Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld etc.) können nur diejenigen beanspruchen, die mindestens seit zwei Jahren im Land leben und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vorzeigen können.
Auch im sozialen Bereich ist es sinnvoll, sich privat zu versichern - vor allem wenn es um die Altersversorgung geht.



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